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25. September 2023
PRESSEINFORMATION Schornsteinfegerhandwerk informiert zu GEG-Änderungen

 

Neues Gebäudeenergiegesetz ab 1. Januar 2024 / Wie geht es
weiter mit den rund 20 Millionen Öl- und Gasfeuerungsanlagen?

Sankt Augustin, September 2023. Am 09. September 2023 stimmte
der Bundestag für eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG). Der zur Abstimmung vorgelegte Entwurf enthält einige
Änderungen und folgt damit den Anträgen der Koalitionsparteien.
Entscheidend ist: Das GEG wird an das Wärmeplanungsgesetz
gekoppelt, das ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
Das Schornsteinfegerhandwerk bereitet sich auf die Umsetzung
des Gesetzes vor und informiert Verbraucher*innen über die
getroffenen Entscheidungen.

Was sind die wesentlichen Änderungen?

Mit der Orientierung an der kommunalen Wärmeplanung erhalten
Hausbesitzer*innen mehr Zeit und Planungssicherheit. Außerdem
wurden Fördermittel und Auswahlmöglichkeiten erweitert. So werden
zum Beispiel Holzheizungen sowohl im Neu- als auch im Bestandsbau
zugelassen, Gas- und Ölheizungen bleiben mit Klimaschutzauflagen
eingeschränkt erlaubt. Fehlinvestitionen in fossile Heiztechnik sollen
durch Beratung verhindert werden, denn bis zum Jahr 2045 soll es
keine fossile Wärmeerzeugung mehr geben. Im Neubau gilt für
Heizungen ab 1. Januar 2024 wie vorgesehen eine verpflichtende
anteilige Nutzung erneuerbarer Energien von 65 Prozent.

Im Einzelnen enthält das GEG folgende Punkte ....

lesen Sie weiter im PDF → DOWNLOADS/ Gesetze und Verordnungen

14. September 2023
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) informiert

Das GEG wird zum 01.01.2024 in Kraft treten
 
Die Koalition hat sich geeinigt und den Entwurf der Bundesregierung für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend überarbeitet. Damit wurde der Weg frei gemacht, dass das Gebäudeenergiegesetz sowie das Gesetz zur verpflichtenden, flächendeckenden Wärmplanung (bis 2026 bei Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern und ab 2028 für alle übrigen Kommunen) zum 01.01.2024 in Kraft treten können. Beide Gesetze wurden miteinander verzahnt.

Auf folgende Änderungen zu dem Entwurf des GEGs im Juli hat man sich geeinigt:

GASNETZE
Insofern, dass Gasnetze weiterbetrieben werden, zukünftig jedoch mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff, soll dies durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Die Bundesnetzagentur wird mit der Aufgabe betraut, die kommunalen Planungen auf ihre Plausibilität und Vereinbarkeit der Planungen mit den Klimaschutzzielen zu überprüfen.

EINBAU VON GASHEIZUNGEN
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen diejenigen, die nach dem 01. Januar 2024 noch eine Gasheizung einbauen möchten, zuvor verpflichtend beraten werden. Inhalt dieser verpflichtenden Beratung ist es, auf die steigenden CO2-Preise und die steigenden Betriebskosten aufgrund der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes sowie der begrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung aufmerksam zu machen.

Die Bundesregierung wird dazu zusätzlich auch eine entsprechende Aufklärungskampagne starten. Fällt dennoch die Entscheidung zum Einbau einer neuen Gasheizung, sind die Betreiber*innen verpflichtet ab 2029 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % klimaneutrale Gase wie Biomethan oder Wasserstoff einzusetzen. Der Nachweis dazu kann bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Energieversorgers erbracht werden.

BIOMASSEHEIZUNGEN
Biomasseheizungen, die mit Holz oder Pellets betrieben werden, können weiter uneingeschränkt sowohl im Alt- wie auch im Neubaubereich eingebaut werden. Bisher vorgesehene Einschränkungen wie die verpflichtende Nutzung von Solarthermie und eines Pufferspeichers entfallen hier.

MIETVERHÄLTNISSE
Bei Modernisierungen von Mietobjekten können Vermieter zukünftig Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 % auf den Mieter umlegen. Diese Umlage ist allerdings nur möglich, wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird, und die auf den Mieter umlegbaren Kosten um die entsprechende Fördersumme reduziert wird.

Aus Gründen des Mieterschutzes wird die maximale Mieterhöhung nach der Modernisierung auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Die Deckelung ist unabhängig von der Art der Modernisierungsumlage. Bei Kombination des Heizungstausches mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen gilt eine Gesamtdeckelung von 3 Euro (in Ausnahmen von 2 Euro) pro Quadratmeter.

Darüber hinaus sind Härtefalleinwände bei einem Heizungstausches möglich, so gilt auch für Mieterinnen oder Mieter nur eine beschränkte Umlagefähigkeit, wenn sich die Miete aufgrund der Modernisierung auf mehr als 30 % des jeweiligen Haushaltseinkommen erhöht.

Weitere Mieterschutzregelungen sehen vor, dass alle Indexmieten von einer Modernisierungsumlage beim Heizungstausch pauschal ausgenommen sind und dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Abzug von Instandhaltungskosten bei Modernisierungskosten im BGB schriftlich niedergelegt wird.

FÖRDERUNG
Bzgl. der Förderung wurde folgendes Konzept vereinbart:

---  Sockelförderung
Als Basis ist eine Sockelförderung von 30 % für alle selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter sowie für Kommunen vorgesehen.

---  Sozialkomponente
Im Falle von selbstnutzenden Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro werden weitere 30 % Förderung gewährt (nutzbar für rund 40 % der selbstnutzenden Hauseigentümer*innen).

---  KLima-Geschwindigkeitsbonus
Eine weitere Förderung und ein zusätzlicher Klima-Impuls ist durch einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten festgelegt worden. Dieser Bonus schmilzt ab 2028 degressiv um jeweils 3 % alle 2 Jahre ab. Diese Förderung ist als Anreiz für eine frühzeitige Umrüstung insbesondere alter Heizungsanlagen gedacht.

--- Kombination der Förderungen
Die drei vorgenannten Förderungen (Sockelförderung, Sozialkomponente und Klima-Geschwindigkeitsbonus) und ein Erdwärmebonus von 5 % können kombiniert werden. Der Gesamt-Fördersatz ist aber auf maximal 70 % begrenzt.

-- -Förderung von Effiziensmaßnahmen
Effizienzmaßnahmen, wie der Fenstertausch, die Dämmung oder die Sanierung der Anlagentechnik werden weiterhin mit 15 % (plus weiteren 5 % bei Vorliegen eines Sanierungsplans) gefördert. Dabei gilt als Maximum der förderfähigen Investitionskosten ein Deckelbetrag von 30.000 Euro für die Heizungsumrüstung sowie weiteren 60.000 Euro für Effizienzmaßnahmen.

---  Kreditprogramm
Darüber hinaus soll ein Kreditprogramm mit Zinsvergünstigungen und möglichst auch Tilgungszuschüssen aufgelegt werden, von dem Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 bis 90.000 Euro profitieren können.

14. September 2023
Am 8. September 2023 hat der Bundestag der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zugestimmt

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz - GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen.

Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Regelungen an 1. Janua 2024 gelten, und wie Sie beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen können.

→ Webseite Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

14. Dezember 2020
Werte Kunden !

... und noch dies zur Erinnerung:

laut dem "Zweiten Corona-Steuerhilfsgesetz" gilt der verminderte Umsatzsteuersatz von 16% nur noch bis zum 31. Dezember 2020.

Sofern keine Verlängerung beschlossen wird, werden wir unsere Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2021 wieder auf 19% anpassen.

Der Betrieb Marc Sauer-Scalabrino wünscht allen Kunden ein gutes und gesundes Neues Jahr 2021 !

 

6. April 2020
Wir bleiben auf Abstand …

…und dass nicht, weil wir Sie nicht mögen, sondern weil wir Sie und uns schützen wollen. Außerdem tragen wir Handschuhe und benutzen eine Atemschutzmaske. So halten wir die Sicherheitsvorgaben ein und können trotzdem die notwendigen Kehr- und / oder Überprüfungsarbeiten ausführen.

Bei Terminänderungen oder Absagen informieren Sie uns bitte umgehend.

24. März 2020
Liebe Kundinnen, lieber Kunde,

Aufgrund der aktuellen Situation und den nochmals verschärften Ausgangsbeschränkungen setzen wir unsere Arbeiten, welche ein unmittelbares Betreten Ihrer Wohnung nötig macht, zu Ihrer und unserer Sicherheit vorläufig soweit möglich aus (Ausnahmen: Abnahmen / Feuerstättenschau). Hier bemühen wir uns selbstverständlich den entsprechenden bestehenden Vorgaben gerecht zu werden.

Wir melden uns wie gewohnt, sobald es die Situation wieder zulässt, bei Ihnen.

Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund !
Ihr Betrieb Marc Sauer-Scalabrino

 

2. August 2019
Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen

Kohlenmonoxid ist tödlich.

Kohlenstoffmonoxid, kurz Kohlenmonoxid (CO), ist ein gefährliches Atemgift, das man nicht sehen, riechen oder schmecken kann. Betroffene bemerken nicht, wenn sie Kohlenmonoxid einatmen, denn es gibt keine typischen Symptome wie Husten oder Atemnot.

Darüber hinaus kann das Gas mühelos durch Wände oder Fußböden dringen, so dass es auch in Räumen auftritt, in denen sich keine potenzielle CO-Gefahrenquelle befindet.

Alle Faktoren zusammengenommen machen CO so heimtückisch. Abhängig von der Konzentration in der Raumluft kann eine Kohlenmonoxidvergiftung zu erheblichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit und zu massiven gesundheitlichen Spätfolgen bis hin zum Tod führen.

mehr Informationen erhalten Sie unter www.co-macht-ko.de

31. Januar 2019
Zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2019 suchen wir noch einen Auszubildenden als Schornsteinfeger (m/w)

Schornsteinfeger/innen kontrollieren und reinigen Feuerungs- und Lüftungsanlagen. Sie messen und prüfen Abgase und stellen die störungsfreie und umweltgerechte Funktionalität dieser Anlagen sicher.

Schornsteinfeger/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Das Handwerk bietet Dir gute Entwicklungsmöglichkeiten in/nach der Ausbildung z.B. die Qualifizierung zum Schornsteinfegermeister/in sowie einen sicheren Arbeitsplatz.

Du bist motiviert, kundenorientiert, kommunikativ und höhentauglich und hast darüber hinaus einen mittleren Schulabschluss mit guten Noten in Mathematik, Physik und Deutsch, dann freuen wir uns auf Deine aussagekräftige schriftliche Bewerbung an unseren Betrieb.

M.Sauer-Scalabrino
Schornsteinfegermeister
Harzer Straße 2
12059 Berlin

Du hättest gerne noch mehr Infos über das Thema „Glücksbringer werden“ dann schau doch einfach mal hier →

31. Januar 2019
Der Betrieb Marc Sauer-Scalabrino hat im Jahr 2017 und 2018 folgende Schulungen erfolgreich absolviert

25.02.2018           Datenschutzschulung DSGVO  (Xnet solutions)

12.07.2017           Fachkraftschulung Kohlenmonoxid Warnmelder 
                                (Löhmar Elektro GmbH)

14.09.2017           BG Bau Workshop Gefährdungsbeurteilung 
                                (BG Bau Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischer Dienst)

18.-22.09.2017    Verwaltungsrecht - Modulschulung 1-5
                                (Schornsteinfeger Innung in Berlin,  Dozent Dr. Hans-Peter Schira)

und diverse technische Schulungen bei Gasgeräteherstellern (Junkers/Vaillant)

19. Dezember 2017
Der Betrieb Marc Sauer-Scalabrino wünscht allen Kunden ein gutes Neues Jahr 2018 !

Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Neuen Jahr, Ihr Schornsteinfeger Team Marc Sauer-Scalabrino, Sebastian von Hoff und Selina Reimers

14. April 2017
Unser langjähriger Mitarbeiter SEBASTIAN MAASS ist als Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt

Wir bedanken uns bei Sebastian Maaß für die tolle langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg in seinem neuen Kehrbezirk in Potsdam !

Unser Mitarbeiter Sebastian von Hoff wird in seine Fußstapfen treten.

8. Dezember 2016
Marc Sauer-Scalabrino hat die Prüfung zum ZERTIFIZIERTEN BRANDSCHUTZTECHNIKER erfolgreich bestanden

Die Seminarinhalte an der Akademie Würth Handwerkerzentrum wurden in Theorie und Praxis vermittelt:

-   Tragende Bauteile (nichtraum- und raumabschließend)
          Massivbauteile
          Grundlagen und Nachweisverfahren

-    Tragende Bauteile (nichtraum- und raumabschließend)
           Stahlbau/ Holzbau
           Grundlagen und Nachweisverfahren

-   Nichttragende Bauteile (raumabschließend)  
           Prüfungen und Nachweisverfahren
           Wände, Unterdecken, Verglasungen, Feuerschutzabschlüsse

-   Installationen
           Prüfungen und Nachweisverfahren
           Kapselung I, L
           Abschottungen S, R, K
           Funktionserhalt E

wir gratulieren ! 

8. September 2016
Marc Sauer-Scalabrino und sein gesamtes Team sind zertifiziert als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Durch erfolgreich bestandene Prüfung ist das gesamte Team autorisiert, die Projektierung, Installation und Wartung für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 durchzuführen und die Echt-Alarm-Garantie (Genius-Familie mit Funkmodulen und Funkhandtaster) in Anspruch zu nehmen.

Die Berechtigung ist gültig bis 03.03.2021.

25. Januar 2016
Neu im Team Marc Sauer-Scalabrino: Selina Reimers / Auszubildende

Ich will den Beruf ausüben, weil es ein abwechslungsreicher, interessanter Beruf ist und ich schon immer an handwerklichen Berufen Interessiert war.  Messungen, Schornsteinfegen und vieles mehr, machen mir sehr viel Spaß.

Der Beruf ist einfach toll. Leider machen das nur viel zu wenige Frauen. Egal ob unterm Dach, übern Dach im Haus oder an der frischen Luft, dieser Beruf bietet Abwechslung pur.  Die Höhe und die Aussicht von den Dächern ist einmalig.

Ich bin in einem super Team reingekommen. Ich habe super Kollegen und einen tollen Chef. Sie bringen mir eine Menge bei und erklären mir vieles, wenn ich das nicht gleich auf Anhieb verstehen sollte. Ich fühle mich in diesem Team wohl und komme jeden Morgen gern zur Arbeit. Ich freue mich, dass ich meine Ausbildung in diesem Betrieb machen darf.

Auf den Beruf bin ich gekommen, durch meine Familie und durch meine Recherche im Internet. Ich habe die Anzeige im Internet gesehen, das sie einen Auszubildenden suchen und mich gleich darauf beworben. Ich bin froh sagen zu können, dass ich ein Teil dieses Teams sein darf und freue mich auf die Ausbildungszeit.

Mit Sicherheit wird es nicht immer einfach sein aber ich habe Kollegen die mich da unterstützen und mir einiges beibringen werden.

24. Februar 2015
Wichtig für alle Haus- und Wohnungsbesitzer ! Seit Januar 2015 gelten neue gesetzliche Regelungen

1.   Nach einer vorübergehenden Liefersperre muss bei Wiederinbetriebnahme von Gasfeuerungsanlagen die Abführung der Abgaswege durch den Bezirksschornsteinfeger überprüft werden.

2.   Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden. Das Gesetz sieht aber Ausnahmen vor.

3.   Kaminöfen, die vor 1975 errichtet wurden, müssen ersetzt werden. Eine Nachrüstung mit Staubfiltern ist erlaubt, wenn die geforderten Grenzwerte erreicht werden.

4.   Betreiber von handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind verpflichtet, sich innerhalb eines Jahres, sowie nach jedem Betreiberwechsel vom Schornsteinfeger beraten zu lassen.

Wenn Sie Fragen zu den gesetzlichen Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat zur Verfügung.

8. Januar 2015
Neue Werkstatt Adresse: Harzer Straße 2 - 12059 Berlin-Neukölln

Die Werkstatt des Bevollmächtigten Bezirkschornsteinfegers Marc Sauer-Scalabrino ist umgezogen.

Neue Adresse ab sofort:
Harzer Straße 2
12059 Berlin-Neukölln.

Und die Telekom hat versprochen, dass spätestens ab 19. Januar 2015 auch Tel und Fax freigeschaltet sind !

Die Anschlüsse der Werkstatt haben sich nicht geändert:
Tel    030 - 687 10 39
Fax   030 - 56 82 27 05

24. Dezember 2014
Der Betrieb Marc Sauer-Scalabrino wünscht Ihnen fröhliche Weihnachten und ein gutes Neues Jahr !
24. Dezember 2014
Marc Sauer Scalabrino bleibt Ihr Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bis 2021

Schornsteinfegermeister Marc Sauer-Scalabrino wurde von der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - nach einer Wiederbewerbung - erneut als Ihr Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in seinen bisherigen Bezirk 0802 bestellt.

Diese Bestellung ist befristet bis 2021. Es ändert sich für Sie also nichts.

Der Betrieb Marc Sauer-Scalabrino ist weiterhin Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um Schornstein, Feuerstätte, Lüftungsanlagen geht, sowie Brandsicherheit, Umweltschutz, Energie- und Kosteneinsparungen.

1. Oktober 2013
Kamin und Co. werden sauberer: neue Grenzwerte ab 2015

Der Sommer ist vorbei: Schon hat die Heizsaison wieder begonnen. Wegen steigender Öl- und Gaspreise wird Holz wieder beliebter. Etwa 15 Millionen Haushalte in Deutschland wärmen ihr Heim deshalb mit Kamin oder Kachelofen.

Das schont das Klima, denn Holz gibt beim Verbrennen nur so viel CO2 ab wie es während der Lebensphase des Baumes in sich gebunden hat. Besonders alte Heizanlagen, die Holz verbrennen, produzieren viele Emissionen. Daher muss, wer einen Kamin oder Ofen besitzt, bis Ende 2013 nachweisen, dass die strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid der Novelle der 1.BImSchV eingehalten werden. Sollte Ihr Kamin oder Kachelofen mehr als 150 mg/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittieren, soll er ausgetauscht oder mit einem Filter versehen werden. Dafür gibt es einen langfristigen Zeitplan. Wenn das Typschild z.B. den 1.1.1995 ausweist, haben Sie bis 1.1.2019 dafür Zeit. Beim Kauf neuer Öfen oder Kamine sollten Sie darauf achten, dass eine Typbescheinigung, die die Grenzwerteinhaltung bescheinigt, beiliegt. Ihr Schornsteinfeger wird die Einhaltung der neuen Grenzwerte kontrollieren . . . . 

mehr auf der Webseite des Umwelt Bundesamtes:
http://www.uba.de/themen/kamin-co-werden-sauberer-neue-grenzwerte-ab-2015

13. August 2013
Die Wahl zur BESTEN WEBSEITE im Bereich Handwerk 2013 noch bis zum 31. Oktober 2013

Die Webseite von Marc Sauer-Scalabrino ist für die Handwerkerseite 2013 nominiert in der Kategorie "sonstige Gewerke".

Sie können bis zum 31. Oktober online abstimmen.

http://www.handwerkerseite-des-jahres.de/abstimmung2013.html?tx_votepages_pagelist[term]=scalabrino

4. Februar 2013
Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens tritt ab Januar 2013 in Kraft

Die Funktion des Bezirksschornsteinfegermeisters wird es vom 1. Januar 2013 an nicht mehr geben. Mit Inkrafttreten des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) verändert sich unser Berufsbild – aber es verliert nicht an Bedeutung.

Der künftige „Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“ hat eine doppelte Funktion:

Erstens übt er eine behördliche Tätigkeit aus, indem er Feuerstättenbescheide ausstellt, das Kehrbuch führt, die Mängelverwaltung übernimmt, im gesetzlichen Rahmen die Feuerstättenschau und die baurechtlichen Abnahmen durchführt sowie kostenpflichtig Tätigkeiten von Fremdfirmen überwacht.

Zweitens arbeitet er privatrechtlich, indem er die im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Maßnahmen umsetzt.

 

Der Haus- und Grundeigentümer ist zwar künftig nicht mehr verpflichtet, die Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausführen zu lassen. Jedoch muss er ihm mitteilen, wen er mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt hat und wann diese erledigt wurden.

Wer seinem Bezirksschornsteinfegermeister weiter vertraut, für den ändert sich in der Praxis nichts.

Verträge schaffen Sicherheit für beide Seiten: Ihr Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Marc Sauer-Scalabrino bietet Ihnen an, einen Vertrag (formlos per Brief, Fax oder E-Mail) darüber abzuschließen, dass die Vorgaben des gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenbescheids termingerecht und fachmännisch umgesetzt werden.

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

18. Januar 2013
Der Betrieb Marc Sauer-Scalabrino wünscht allen Kunden ein gutes Neues Jahr 2013 !

Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Neuen Jahr, Ihr Schornsteinfeger Team Marc Sauer-Scalabrino, Sebsatian Maaß, Sebastian von Hoff und Robert Grigo

26. Oktober 2012
Schulung Qualitätsanforderungen im Maurer- und Betonbauerhandwerk erfolgreich absolviert (September 2012)

Marc Sauer-Scalabrino hat erfolgreich (mit Abschlussprüfung) eine Schulung der TÜV-Akademie zur Erfüllung fachlicher Anforderungen im Feuerungs- und Schornsteinbau abgeschlossen.

Grundlage der Anforderungen ist die Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) vom 11. Juli 2011, in der die notwendigen fachlichen Qualifikationsanforderungen und die Teiltätigkeiten für das Maurer- und Betonbauerhandwerk gem. § 7a HWO festgelegt wurden.

->  www.die-tuev-akademie.de

26. Oktober 2012
Grundlehrgang Sicheres Arbeiten und Rettungstechniken an hochgelegenen Arbeitsplätzen (September 2012)

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass jede Person, die Höhenarbeiten ausführt, hinsichtlich des richtigen Gebrauchs von PSA und Absturzsicherungssystemen vollständig informiert ist.
Marc Sauer-Scalabrino, Sebastian Maaß  und Sebastian von Hoff haben eine PSA-Schulung zur Sturzprävention erfolgreich abgeschlossen.

Lehrgangsinhalt:
Grundlagen der Unfallverhütungsvorschriften für hochgelegene Arbeitsplätze, Medizinische Aspekte über höhenbedingte Gefährdungen und deren Folgen, Steigschutz- und Absturzsysteme, Einweisung in Rettungskonzepte und Vorstellung eines Rettungsgerätes Rettungstechniken, Arbeitssituationen vor Antennenanlagen, Sicherheitsgerechter Umgang mit dem Sicherheitsgeschirr (körpergerechte Anpassung, Pflege, visuelle Überprüfung und Prüfung vor Gebrauch), Hängeentlastung und Selbstrettung mit Prusiktechnik

-> www.fall-protection.com
 

26. Oktober 2012
Neu im Team Marc Sauer-Scalabrino: Robert Grigo / Auszubildender

Robert Grigo zu seiner Berufswahl:
Ich will Schornsteinfeger werden, weil es ein abwechslungsreicher und interessanter Handwerksberuf ist. Das Prüfen der Abgasanlagen sowie das Schornsteinfegen machen mir sehr viel Spaß. Vor allem die Arbeiten auf dem Dach sind sehr aufregend und man wird mit einer tollen Aussicht belohnt. Man kann sich in diesen Beruf in vielen Bereichen weiterbilden und dies soll auch Teil meiner Zukunft sein. Dazu habe ich super Kollegen die mir auch eine Menge beibringen und mich jeden Tag mit einem Lächeln im Gesicht zur Arbeit kommen lassen und da ist der Tag auch mit Spaß und Motivation verbunden.

Auf den Schornsteinfeger bin ich gekommen, weil ein sehr guter Freund von mir auch Schornsteinfeger ist und mir erzählt hat, das es richtig Spaß macht mit Kunden zu arbeiten und zu beraten. Daraufhin habe ich mich im Internet umgeschaut und bin auf den Betrieb gestoßen, worauf ich mich gleich beworben habe.
 

18. Oktober 2012
Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens tritt ab Januar 2013 in Kraft

Auf Drängen der EU-Kommission ist am 26.11.2008 der Beschluss zur Lockerung des Kehrmonopols verabschiedet worden. Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens öffnet Kehr- und Überprüfungsarbeiten für den Wettbewerb und ermöglicht Schornsteinfegern die Erweiterung ihres Leistungsangebots.